Ammer Fahrzeugpflege GmbH · Lärchenstraße 14 · 84155 Bodenkirchen
hallo@ammer-fp.de · www.ammer-fp.de · HRB 14769 | Amtsgericht Landshut · USt-ID: DE453882286
Stand: Juni 2026
1 Geltung dieser Bedingungen
1.1 Die Ammer Fahrzeugpflege GmbH (im Folgenden: „Ammer") führt Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Fahrzeugpflege und -aufbereitung – ausnahmslos auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
1.2 Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber (im Folgenden: „AG") die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung dieser AGB sowie das jeweils aktuelle Leistungsverzeichnis von Ammer verbindlich an. Eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des AG haben keine Gültigkeit – auch dann nicht, wenn Ammer ihnen nicht ausdrücklich entgegentritt.
1.3 Mündliche Zusagen, Absprachen oder Erklärungen von Mitarbeitern oder beauftragten Dritten entfalten nur dann Wirkung, wenn Ammer sie ausdrücklich in Textform bestätigt. Dies gilt ebenso für jede Änderung dieser Regelung selbst.
1.4 Preisschätzungen und Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind.
1.5 Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 BGB). Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Regelungen unter Ziffer 10.
2 Auftragsumfang und Leistungserbringung
2.1 Art und Umfang der beauftragten Leistungen werden bei Auftragserteilung schriftlich oder in Textform festgehalten. Ammer führt alle Aufträge nach den Grundsätzen fachgerechter Berufsausübung aus. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, orientiert sich die Durchführung an den betriebsüblichen Standards von Ammer. Die Hinzuziehung von Subunternehmern ist zulässig.
2.2 Stellt sich im Verlauf der Arbeiten heraus, dass der ursprünglich vereinbarte Auftragsumfang erweitert oder verändert werden muss, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Ist dem AG ein Festhalten am Vertrag unter diesen geänderten Bedingungen nicht zumutbar, steht ihm ein Rücktrittsrecht zu. In diesem Fall hat der AG die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß § 648 BGB angemessen zu vergüten.
2.3 Werden Leistungen auf Wunsch des AG außerhalb der Betriebsstätte von Ammer erbracht (Vor-Ort-Service), ist der AG verpflichtet, die notwendigen Arbeitsbedingungen – insbesondere geeignete Stellflächen sowie Wasser- und Stromanschlüsse – rechtzeitig und kostenlos bereitzustellen.
2.4 Der AG ist verpflichtet, Ammer sämtliche auftragsrelevanten Informationen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen, einschließlich aller Besonderheiten oder Einschränkungen, die die Arbeitsausführung beeinflussen könnten.
2.5 Motor- und Motorraumreinigungen werden ausschließlich an Fahrzeugen vorgenommen, deren elektrische Abdichtung einwandfrei ist. Mit der Erteilung eines entsprechenden Auftrags versichert der AG, dass dies der Fall ist. Für Schäden, die auf einer mangelhaften Abdichtung beruhen, übernimmt Ammer keine Verantwortung.
2.6 Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vom AG vor der Fahrzeugübergabe zu entnehmen. Ammer übernimmt für zurückgelassene Gegenstände weder Aufbewahrungspflicht noch Haftung.
2.7 Sämtliche dem AG bekannten Vorschäden am Fahrzeug (z. B. Lackabplatzer, Dellen, brüchige Kunststoffe, lose Anbauteile) sind vor Übergabe vollständig zu benennen. Ammer ist berechtigt, den Fahrzeugzustand fotografisch und schriftlich zu dokumentieren. Nicht angegebene Vorschäden gehen zu Lasten des AG.
3 Termine, Verzug und Leistungsausfall
3.1 Genannte Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich Richtwerte und nicht verbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.2 Überschreitet Ammer einen verbindlich vereinbarten Termin schuldhaft, kann der AG für jede vollendete Verzugswoche eine Entschädigung von 1 % des betroffenen Auftragswertes beanspruchen, insgesamt jedoch nicht mehr als 25 % dieses Wertes. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 5.
3.3 Setzt der AG nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist, die Ammer ungenutzt verstreichen lässt, oder wird die Leistung unmöglich, ist der AG zum Rücktritt und – bei Verschulden von Ammer – zum Schadensersatz statt der Leistung berechtigt. Die §§ 281 und 323 BGB bleiben unberührt.
3.4 Ist Ammer auf Materialien oder Produkte angewiesen, die nicht selbst hergestellt werden und zum Auftragszeitpunkt nicht verfügbar sind, ist Ammer bei unverschuldeter Nichtverfügbarkeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der AG wird hierüber unverzüglich informiert.
3.5 Fertiggestellte Fahrzeuge sind unverzüglich abzuholen. Verbleibt ein Fahrzeug ohne vorherige Absprache länger als 24 Stunden nach Fertigstellung auf dem Betriebsgelände, kann Ammer ab dem zweiten Werktag eine Standgebühr von 10,00 EUR je angefangenem Werktag erheben. Bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen steht Ammer ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu.
4 Entgelt und Zahlung
4.1 Ist kein Festpreis vereinbart, richtet sich die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von Ammer.
4.2 Ammer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen oder Teilrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen. Eine Teilrechnung schließt die spätere Abschlussabrechnung nicht aus.
4.3 Rechnungsbeträge sind sofort fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. § 286 BGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
4.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
4.5 Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform und mit Begründung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
4.6 Nimmt der AG einen vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden im Voraus) nicht wahr, ist Ammer berechtigt, eine Ausfallpauschale von 20 % des vereinbarten Auftragswertes, mindestens jedoch 15,00 EUR, in Rechnung zu stellen.
5 Haftung
5.1 Ammer haftet für Pflichtverletzungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen treffen.
5.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Ammer unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur in folgenden Fällen:
- bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie
- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf die der AG berechtigterweise vertraut.
In letzterem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt – maximal 2.500,00 EUR je Schadenereignis, sofern keine höhere Versicherungsdeckung besteht.
5.3 Diese Haftungsgrenzen gelten gleichermaßen für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Ammer. Ausgenommen sind Fälle des arglistigen Verschweigens von Mängeln, Ansprüche aus Beschaffenheitsgarantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Schäden, für die Ammer haftbar gemacht werden soll, sind unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Beschränkte Schadensersatzansprüche verjähren – sofern nicht § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB einschlägig ist – binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
6 Mängel und Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungspflicht von Ammer erstreckt sich ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
6.2 Treten Mängel auf, hat Ammer das vorrangige Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Ist die Nacherfüllung gescheitert, unmöglich, unzumutbar oder wird sie von Ammer unbegründet verweigert, kann der AG nach seiner Wahl eine Minderung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
6.3 Das Fahrzeug ist unmittelbar nach Rückgabe sorgfältig zu prüfen (§ 377 HGB). Äußerlich erkennbare Mängel sind sofort, spätestens jedoch am nächsten Werktag, in Textform zu melden. Werden erkennbare Mängel nicht fristgerecht angezeigt, entfallen die entsprechenden Gewährleistungsansprüche.
6.4 Kein Gewährleistungsanspruch besteht in folgenden Fällen:
- Vorschäden, die vor Auftragserteilung nicht angegeben wurden
- Schäden an altersschwachen, rissigen oder vorgeschädigten Lacken, Dichtungen oder Kunststoffteilen
- Schäden an unsachgemäß angebrachtem Zubehör oder Tuningteilen
- Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung nach der Fahrzeugrückgabe entstanden sind
- Gebrauchsspuren, die nach der Reinigung regulär wieder auftreten
6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit nicht § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gilt – nach einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. § 635 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz) bleibt unberührt.
7 Vertraulichkeit, Urheberrecht und Datenschutz
7.1 Unterlagen, die Ammer zur Auftragserfüllung übergeben werden, darf Ammer für ihre Akten kopieren. Alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse über Geschäfts- und Betriebsverhältnisse des AG behandelt Ammer vertraulich und nutzt sie nicht für betriebsfremde Zwecke.
7.2 Arbeitsergebnisse, die Ammer im Rahmen eines Auftrags erstellt (z. B. Dokumentationen, Prüfberichte, Bilddateien), bleiben urheberrechtlich geschützt. Der AG erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht, begrenzt auf den vereinbarten Vertragszweck. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ammer zulässig.
7.3 Personenbezogene Daten des AG werden von Ammer ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Zur Dokumentation des Fahrzeugzustands können Fotos angefertigt werden; diese werden nicht ohne Zustimmung des AG veröffentlicht oder weitergegeben. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter www.ammer-fp.de/datenschutz abrufbar.
8 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist die Betriebsstätte von Ammer, Lärchenstraße 14, 84155 Bodenkirchen.
8.2 Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird – soweit § 38 ZPO dies zulässt – der Sitz von Ammer (Landshut) vereinbart.
8.3 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) und das internationale Privatrecht (IPR-Kollisionsrecht) sind ausgeschlossen.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt.
9 Besondere Regelungen für Verbraucher
Handelt der AG als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend folgende Abweichungen:
9.1 Genannte Bearbeitungszeiten sind abweichend von Ziffer 3.1 als verbindlich anzusehen.
9.2 Die verkürzte Verjährungsfrist nach Ziffer 6.5 findet keine Anwendung; es gelten die gesetzlichen Fristen.
9.3 Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Beginnt Ammer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung und wird diese vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht mit Abschluss der Leistung. Der Verbraucher wird hierüber vorab belehrt und bestätigt den Leistungsbeginn schriftlich. Die Widerrufsbelehrung wird gesondert ausgehändigt.
9.4 Der Gerichtsstand nach Ziffer 8.2 gilt für Verbraucher nur dann, wenn der AG seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Ammer Fahrzeugpflege GmbH · Lärchenstraße 14 · 84155 Bodenkirchen
HRB 14769 | Amtsgericht Landshut · USt-ID: DE453882286
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